Studieninstitut Aachen

Verwaltungslehrgang II

Ziel des Lehrgangs

Dieser Lehrgang ist eine betriebliche Weiterbildung für Fachkräfte der Verwaltung.

Anmeldung

Hinweis

Anrechnung von Modulen

Evtl. Nachweise bezüglich der Anrechnung von Modulen sind gesondert mit nachfolgenden Vordruck beim Studieninstitut schriftlich bei der Geschäftsstelle des Studieninstitutes einzureichen:

Bitte nachfolgende Checkliste beachten:

Alle Infos im Überblick
Zulassung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in ihrer Sitzung am 23.06.2020 institutsinterne Richtlinien für die Zulassung zu den Verwaltungslehrgängen beschlossen. Gemäß § 4 Abs. 1 dieser Richtlinien absolvieren die Teilnehmenden einen standardisierten Leistungstest. Darüber hinaus absolvieren die Teilnehmenden gemäß § 4 Abs. 3 zwei schriftliche Arbeiten und ein Auswahlgespräch.

 

 

Beginn

Die Lehrgänge werden nach Bedarf bei den einzelnen Abteilungen Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Kreis Düren oder Kreis Heinsberg durchgeführt.

Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die entsendende Behörde zum Lehrgang zugewiesen und eingeladen.

Dauer und Kosten

Der Verwaltungslehrgang II dauert einschließlich Prüfung etwa 3 Jahre und umfasst ca. 820 Unterrichtsstunden. Ab 01.01.2023 betragen die Kosten des Lehrgangs 6,45 € je Unterrichtsstunde.

Verlauf

Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Für den Unterricht stellen die die entsendenden Behörden die Teilnehmenden vom Dienst frei.

Unterrichtsfächer

Die Unterrichtsfächer und die Anzahl der Klausuren ergeben sich aus dem Lehr- und Stoffverteilungsplan. Näheres finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen.

Prüfung

Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Prüfungsordnung VLII (POV II-Kom), die von der Zweckverbandsversammlung des Studieninstituts am 06.12.2019 beschlossen worden ist. Diese wurde im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht. Näheres finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen.

Das Gesamtergebnis wird ermittelt aus

  • dem Lehrgangspunktwert (Klausuren) mit 65 %
  • Hausarbeit 15 %
  • den Leistungen der praktischen Prüfung mit 20 %

Die Prüfung ist mit einer Gesamtnote von mindestens 5 Punkten (Note „ausreichend“) bestanden.