Studieninstitut Aachen

Verwaltungslehrgang I

Ziel des Lehrgangs

Dieser Lehrgang ist eine betriebliche Weiterbildung für Mitarbeiter*innen ohne abgeschlossene Verwaltungsausbildung.

Ziel des Lehrgangs ist es, den Teilnehmenden die notwendigen Grundlagenkenntnisse für eine Sachbearbeitung im kommunalen Dienst zu vermitteln. Der Abschluss ist vergleichbar mit dem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten.

Anmeldung (Basislehrgang)

Anmeldung (Aufbaulehrgang)

Anmeldung für Selbstzahlende

Alle Infos im Überblick
Zulassung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in ihrer Sitzung am 23.06.2020 institutsinterne Richtlinien für die Zulassung zu den Verwaltungslehrgängen beschlossen. Gemäß § 4 Abs. 1 dieser Richtlinien sollen die Teilnehmenden einen standardisierten Leistungstest absolvieren. Es wird dann eine Empfehlung durch das Studieninstitut abgegeben.

Beginn

Die Lehrgänge werden nach Bedarf bei den einzelnen Abteilungen Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Kreis Düren oder Kreis Heinsberg durchgeführt.

Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die entsendende Behörde zum Lehrgang zugewiesen und eingeladen.

Dauer und Kosten

Der Verwaltungslehrgang komplett (Basislehrgang – 150 Stunden und Aufbaulehrgang – 400 Stunden) dauert einschließlich Prüfung rd. 2, 1/4 Jahre und umfasst ca. 550 Unterrichtsstunden. Ab 01.01.2023 betragen die Kosten des Lehrgangs 6,45 € je Unterrichtsstunde.

Verlauf

Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Für den Unterricht stellen die die entsendenden Behörden die Teilnehmenden vom Dienst frei.

Unterrichtsfächer

Die Unterrichtsfächer sowie die Anzahl der Klausuren ergeben sich aus dem Lehr- und Stoffverteilungsplan. Näheres finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen.

Prüfung

Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Prüfungsordnung (POV-Kom-I), die von der Zweckverbandsversammlung des Studieninstituts am 06.12.2019 beschlossen worden ist. Diese wurde im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht. Näheres finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen.

Schriftliche Prüfung: 4 Klausuren à 120 Minuten
Praktische Prüfung: Präsentation mit Diskussion, ca. 20 Minuten

Das Gesamtergebnis wird ermittelt aus

  • dem Lehrgangspunktwert Basislehrgang mit 5 %
  • dem Lehrgangspunktwert Aufbaukurs mit 25 %
  • den Leistungen der schriftlichen Prüfung (4 Klausuren, gleich gewichtet) mit 50 %
  • den Leistungen der praktischen Prüfung mit 20 %

Die Prüfung ist mit einer Gesamtnote von mindestens 5 Punkten (Note „ausreichend“) bestanden.