Verwaltungslehrgänge I und II, Ausbildereignungs-Lehrgang, Kurzlehrgang für Mitarbeiter*innen ohne Verwaltungsausbildung
Sie können sich jederzeit für einen Lehrgangs-Typ anmelden. Die Angemeldeten werden jeweils für den nächstmöglichen Lehrgang vorgemerkt.
Falls Sie die VL I-Prüfung oder die Abschlussprüfung VFAng mit dem Ergebnis „befriedigend“ oder „ausreichend“ bestanden haben, müssen Sie am Auswahlverfahren für die Zulassung zum VL II teilnehmen. Dann wird Ihre Anmeldung zunächst automatisch für dieses Auswahlverfahren berücksichtigt.
Ausbildungslehrgang für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (mittlerer Dienst) / Dienstbegleitende Unterweisung für auszubildende Verwaltungsfachangestellte
Die Einrichtung der Lehrgänge erfolgt jeweils zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres (01. August eines Jahres).