Ziel des Lehrgangs
Dieser Lehrgang dient als fachtheoretische Ausbildung für Beamtenanwärter*innen für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst im Zuge einer dualen Verwaltungsausbildung in den Gebietskörperschaften des Verbandsgebietes.
Der Lehrgang vermittelt den Teilnehmenden die notwendigen Grundlagenkenntnisse für eine Sachbearbeitung im kommunalen Dienst. Der Abschluss ist vergleichbar mit dem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung zum/ zur Verwaltungsfachangestellten.
Die praktische Ausbildung wird durch die Verwaltungsbehörden umgesetzt.
Anmeldung
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Ein spezielles Zulassungsverfahren ist nicht erforderlich.
Die Lehrgänge werden nach Bedarf, vornehmlich bei der Abteilung Aachen-Stadt, durchgeführt. Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die entsendende Behörde zum Lehrgang zugewiesen und eingeladen.
Der Laufbahnlehrgang dauert einschließlich Prüfung etwa 2 Jahre und umfasst ca. 860 Unterrichtsstunden. Ab 01.01.2023 betragen die Kosten des Lehrgangs 6,45 € je Unterrichtsstunde.
Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel zweimal wöchentlich statt. Für diese Zeit stellen die entsendenden Behörden die Teilnehmenden vom Dienst frei.
Die Fächer und Klausuren ergeben sich aus dem Lehr- und Stoffverteilungsplan.
Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1 des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden vom 20.07.2018.
- Schriftliche Prüfung: 4 Klausuren à 180 Minuten
- Praktische Prüfung: Aufgabe zu einer praxisorientierten Situation, Dauer ca. 20 Minuten
Der Ausbildungspunktwert
- Lehrgangsklausuren und sonstige Leistungen: 30 %
- Leistungen der schriftlichen Prüfung (4 Klausuren, gleich gewichtet): 50 %
- Leistungen der praktische Prüfung: 20 %
Die Zulassung zur praktischen Prüfung ist gegeben, wenn mindestens 3 Prüfungsarbeiten mit „ausreichend“ oder besser bestanden wurden und die Durchschnittsbewertung mindestens 5 Punkte ergibt.
Die Prüfung wird mit einer Gesamtnote bewertet (Durchschnitt aller Prüfungsteile). Ab der Note „ausreichend“ (mindestens 5 Punkte) gilt die Prüfung als bestanden.
Mit der Verbeamtung erhalten die Teilnehmenden die Berufsbezeichnung Verwaltungswirt bzw. Verwaltungswirtin.