1. Rechtsgrundlagen und Ziel der modularen Qualifizierung
Der Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt für den allgemeinen Verwaltungsdienst (ehemals höherer Dienst) durch modulare Qualifizierung ist in § 38 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamt*innen im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung – LVO) zum 01.01.2016 neu gefasst worden. Details regelt die Qualifizierungsverordnung (QualiVO hD).
Ziel der Qualifizierung ist es, die in der Ausbildung und beruflichen Praxis erworbenen Kompetenzen zu vertiefen und weiter zu entwickeln. Auf dieser Grundlage können Beamt*innen den Anforderungen gerecht werden, die an eine Stelle des höheren Dienstes gestellt werden, und die Aufgaben einer Führungskraft kompetent und sicher wahrnehmen.
2. Entwicklung des Qualifizierungskonzeptes
Das vorliegende Qualifizierungsprogramm wurde von den Studieninstituten gemeinsam mit Personalverantwortlichen der Gebiets- und Verbandskörperschaften erarbeitet. Das Konzept sieht einen Katalog von Fortbildungsveranstaltungen in 4 Modulen vor. Diese Fortbildungen bieten interessierten Aufstiegsbeamt*innen die Chance, über einen Zeitraum von 18 Monaten – mit insgesamt 40 Seminartagen – eine Qualifizierung für den höheren Dienst zu erlangen.
3. Kooperation mit dem Studieninstitut Niederrhein
Das Studieninstitut Niederrhein S.I.N.N. in Krefeld und das Studieninstitut Aachen bieten dieses Programm der modularen Qualifizierung grundsätzlich in einer inhaltlich und zeitlich abgestimmten Kooperation an. Aufgrund der zahlreichen Anmeldungen in beiden Studieninstituten werden die derzeit beginnenden modularen Qualifizierungen von jedem Studieninstitut eigenständig durchgeführt.
4. Programmübersicht und Anmeldungen
Die nächste Modulare Qualifizierung startet voraussichtlich im November 2024.
Hinweise:
- Anmeldungen zu einzelnen Seminaren sind auch möglich, wenn Sie nicht an der Modularen Qualifizierung teilnehmen.
- Wenn bei einem Seminar mehrere Termine angezeigt werden, handelt es sich um eine mehrtägige Veranstaltung.
- Informieren Sie sich hier über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.