Studieninstitut Aachen

Rechtsgrundlagen

Die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen sowie die Kreise Düren und Heinsberg bilden einen Zweckverband zum Betrieb des „Studieninstituts für kommunale Verwaltung Aachen“. Der Zweckverband wurde im Jahr 1936 gegründet. Der Sitz der Geschäftsstelle ist in Herzogenrath.

Verfassung und Verwaltung des Zweckverbandes bestimmen sich nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) und den Vorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO).

Die Verbandsversammlung besteht aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder.

Der Verbandsvorsteher führt die laufenden Geschäfte des Zweckverbandes. Er ist Institutsvorsteher im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.

Der Studienleiter leitet den gesamten inneren Betrieb.

Für alle Lehrgänge und Prüfungen, die das Studieninstitut durchführt, gilt der Gebietsgrundsatz.

Das Studieninstitut gliedert sich in vier Abteilungen: Bei der Stadt Aachen, der StädteRegion Aachen sowie bei den Kreisen Düren und Heinsberg. Für die einzelnen Abteilungen sind Abteilungsvorsteher bestellt, die für die Durchführung des Lehrgangsbetriebes verantwortlich sind.